Privathaftpflicht

Oft reicht eine einzige Sekunde, in der Sie nicht aufpassen, und schon ist ein Missgeschick geschehen: Sie übersehen beim Überqueren der Straße einen Radfahrer, der beim Ausweichen stürzt und sich schwer verletzt. Wer jemand anderem einen Schaden zufügt, muss in aller Regel dafür haften und für den Schaden aufkommen. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, können es schnell mehrere Millionen Euro werden. Die Haftung ist eine gesetzliche Pflicht, daher die Bezeichnung Haftpflicht.

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